Ihr wollt mitmachen und euch und euren Kommilliton*innen Gehör verschaffen und daran mitwirken, den Studienalltag zu verbessern?

Dann wollen wir euch hier universitäre Gremien und studentische Organisationen vorstellen, in denen ihr euch auch neben dem Fachschaftsrat einbringen könntet.

Als oberstes Gremium einer
Fakultät ist er zuständig für alle Angelegenheiten der Lehre, Forschung und
Kunst. Er setzt sich aus Hochschullehrern, akademischen, sowie sonstigen
Mitarbeitern und studentischen Vertretern zusammen. In den FakRa müssen sich
Studis aktiv während der jährlichen Hochschulwahl wählen lassen.

Zuständigkeiten:

  • Wahl des*der Dekan*in und des*der Prodekan*in
  • Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen
  • Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung
  • Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen
  • Koordinierung der Forschungsvorhaben
  • Sicherung des Lehrangebotes und Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät
  • Evaluationsverfahren
  • Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
  • Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule
  • Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
  • Durchführung der Studienfachberatung
  • Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrstellen

siehe: §§ 88, 89, 90 SächsHSFG

Für jeden Studiengang wird vom Fakultätsrat eine Studienkommission bestellt. Diese setzt sich paritätisch aus Lehrenden der Fakultät und Studierenden sowie ggf. beratenden Gästen zusammen. Sie erfüllt beratend Aufgaben, die für einen ordnungsgemäßen Lehr- und Studienbetrieb bedeutsam sind. Die Ergebnisse der Kommission haben empfehlenden Charakter für den Fakultätsrat, welcher einen Beschluss über die Umsetzung fasst. Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebs sind bindend, sofern der Fakultätsrat sie nicht mit Zweidrittelmehrheit überstimmt.

Zuständigkeiten:

  • Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Anpassung von Studiendokumenten an geänderte Rahmenbedingungen
  • Planung der Durchführung der Lehrevaluation
  • Auswertung der Ergebnisse der Lehrevaluation
  • Beratung über Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten in der Lehre

Alles, was die rechtliche Seite von Prüfungen betrifft, wird im Prüfungsausschuss besprochen. Er überwacht die Einhaltung der Prüfungsordnung und trifft allgemeine Entscheidungen bezüglich neuer Prüfungsordnungsregelungen. Zusätzlich berät er beispielsweise über die Genehmigung von Härtefallanträgen im Bereich der Wiederholungsprüfungen. Somit entscheidet er auch über die Zulassung zu Prüfungen in Streitfällen – er trifft also ebenso viele Einzelfallentscheidungen.

Professor*innen werden von der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag der Hochschule berufen. Zur Erarbeitung eines Berufungsvorschlages wird eine Berufungskommission eingesetzt. Ihr gehören vier bis sechs Professor*innen, zwei akademische Mitarbeiter*innen und ein Studierender an. In ihr Aufgabenfeld gehören sowohl die Besprechung der Bewerbungen, als auch Einladungen zu Gesprächen mit den Kandidat*innen und selbstverständlich auch die Anhörung von Vorträgen. Daraufhin erarbeitet die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag mit mehreren Kandidat*innen und wählt eine gewünschte Reihenfolge entsprechend der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung der Vorgeschlagenen, die sie auch zu begründen hat.